BFSG

BFSG 2026: Alles was Website-Betreiber wissen müssen

Anforderungen, Fristen & Strafen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Konkrete Umsetzungsschritte für Ihre Website ✓ Jetzt informieren

15. Januar 2026
15 Min. Lesezeit
BFSGBarrierefreiheitWCAGAccessibility
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Inhaltsverzeichnis

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Das Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermoeglichen. In Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung - hinzu kommen viele weitere Personen mit temporaeren oder situativen Einschraenkungen.

Definition Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen digitale Angebote ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis nutzen koennen. Dies umfasst visuelle, auditive, motorische und kognitive Einschraenkungen.

Wen betrifft das Gesetz?

Das BFSG gilt fuer Unternehmen, die Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, die unter die Regelungen fallen. Im Bereich Websites sind das insbesondere:

Betroffene digitale Dienstleistungen

  • E-Commerce: Online-Shops und Marktplaetze
  • Bankdienstleistungen: Online-Banking, Zahlungsdienste
  • Telekommunikation: Telefonie, Messenger, E-Mail
  • Medien: Streaming-Dienste, E-Books
  • Verkehr: Buchungsportale, Fahrplaene
  • Oeffentliche Stellen: Behoerden-Websites (bereits seit 2020)

Ausnahmen fuer Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind von der Verpflichtung ausgenommen - allerdings nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten. Zudem gilt die Ausnahme nicht, wenn das Unternehmen Teil einer groesseren Gruppe ist.

Vorsicht bei der Ausnahme

Auch wenn Ihr Unternehmen unter die Ausnahme faellt, empfehlen wir dringend, Barrierefreiheit umzusetzen. Sie erschliessen sich neue Kundengruppen und sind fuer zukuenftige Regelungen vorbereitet.

Wichtige Fristen

Das BFSG tritt gestaffelt in Kraft, wobei der wichtigste Stichtag der 28. Juni 2025 ist:

28.06.2025

Hauptstichtag

Alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen muessen barrierefrei sein

28.06.2030

Uebergangsfristen enden

Auch Bestandsprodukte muessen vollstaendig angepasst sein

Was bedeutet das fuer Ihre Website?

Wenn Ihre Website unter das BFSG faellt, muss sie ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Bei umfangreichen Websites kann die Anpassung mehrere Monate dauern - beginnen Sie daher jetzt mit der Planung.

Technische Anforderungen

Das BFSG verweist auf die harmonisierte europaeische Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA referenziert. In der Praxis empfehlen wir bereits die Umsetzung von WCAG 2.2 AA.

Die vier Grundprinzipien der WCAG

1. Wahrnehmbar

Informationen muessen so praesentiert werden, dass sie von allen Sinnen erfasst werden koennen.

2. Bedienbar

Alle Funktionen muessen per Tastatur bedienbar sein und ausreichend Zeit bieten.

3. Verstaendlich

Inhalte und Bedienung muessen klar und vorhersehbar sein.

4. Robust

Inhalte muessen mit verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln kompatibel sein.

WCAG 2.2 im Detail

Die WCAG 2.2 umfasst ueber 80 Erfolgskriterien. Hier sind die wichtigsten fuer Websites:

Haeufige Barrieren und Loesungen

  • Problem: Bilder ohne Alt-Text

    Loesung: Alle informativen Bilder mit aussagekraeftigen Alt-Texten versehen

  • Problem: Unzureichende Farbkontraste

    Loesung: Mindestens 4.5:1 fuer Text, 3:1 fuer grosse Schrift

  • Problem: Fehlende Tastaturbedienbarkeit

    Loesung: Fokus-States sichtbar machen, logische Tab-Reihenfolge

  • Problem: Videos ohne Untertitel

    Loesung: Alle Videos mit Untertiteln und ggf. Audiodeskription

  • Problem: Komplexe Formulare ohne Labels

    Loesung: Jedes Eingabefeld mit einem sichtbaren Label verknuepfen

Praktische Umsetzung

Die Umsetzung der Barrierefreiheit sollte strukturiert erfolgen. Hier ist ein bewaehrter Fahrplan:

Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

  1. Ist-Analyse durchfuehren

    Pruefen Sie Ihre Website mit automatisierten Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse

  2. Manuelle Pruefung

    Testen Sie mit Tastatur und Screenreader (z.B. NVDA, VoiceOver)

  3. Massnahmenkatalog erstellen

    Priorisieren Sie Barrieren nach Schweregrad und Aufwand

  4. Technische Anpassungen

    Implementieren Sie die Aenderungen schrittweise

  5. Dokumentation

    Erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklaerung

  6. Kontinuierliches Monitoring

    Integrieren Sie Barrierefreiheitspruefungen in Ihren Workflow

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Das BFSG sieht bei Verstoessen empfindliche Strafen vor. Zustaendig fuer die Ueberwachung sind die Marktaufsichtsbehoerden der Bundeslaender.

Moegliche Sanktionen

  • Bussgelder bis zu 100.000 Euro
  • Anordnung zur Nachbesserung
  • Verkaufsverbot fuer nicht-konforme Produkte
  • Rueckruf von Produkten
  • Reputationsschaden durch oeffentliche Bekanntmachung

Zusaetzliche rechtliche Risiken

Neben den direkten Strafen drohen weitere rechtliche Konsequenzen: Wettbewerber koennen Abmahnungen aussprechen, und betroffene Nutzer koennen Schadensersatzansprueche geltend machen.

Kosten und ROI

Die Kosten fuer die Umstellung auf Barrierefreiheit variieren stark je nach Umfang und Ausgangszustand der Website. Hier sind realistische Einschaetzungen:

Typische Kostenrahmen

Website-Typ Geschaetzte Kosten
Kleine Website (5-10 Seiten) 1.500 - 4.000 Euro
Mittlere Website (20-50 Seiten) 5.000 - 15.000 Euro
Grosser Online-Shop 15.000 - 50.000+ Euro

Return on Investment

Barrierefreiheit ist keine reine Kostenstelle - sie bietet messbare Vorteile:

  • Erweiterung der Zielgruppe um einen erheblichen Anteil der Bevoelkerung*
  • Bessere SEO durch saubere Strukturen und Alt-Texte
  • Hoeheres Vertrauen durch professionelles Auftreten
  • Verbesserte Mobile-Nutzung durch groessere Klickflaechen
  • Vermeidung von Strafen und Rechtskosten

Fazit & naechste Schritte

Das BFSG ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern eine Chance, Ihre Website fuer alle Nutzer zu optimieren. Mit der richtigen Planung und professioneller Unterstuetzung ist die Umstellung machbar.

Ihre naechsten Schritte

  • 1 Pruefen Sie, ob Ihre Website unter das BFSG faellt
  • 2 Fuehren Sie einen ersten Barrierefreiheits-Check durch
  • 3 Holen Sie ein Angebot fuer die Umsetzung ein
  • 4 Planen Sie ausreichend Zeit vor dem 28.06.2025 ein

Bei Wender Media unterstuetzen wir Sie bei der BFSG-konformen Gestaltung Ihrer Website. Von der Analyse bis zur Zertifizierung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

* Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland etwa 10 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung. Der tatsaechliche Anteil an Personen mit temporaeren oder situativen Einschraenkungen kann hoeher liegen.

Foto von Arnold Wender

SEO-Experte & Gruender

Arnold Wender ist Gruender und Geschaeftsfuehrer der SEO-Agentur Halle (Saale). Mit ueber 18 Jahren Erfahrung in der Suchmaschinenoptimierung hilft er Unternehmen, ihre Online-Sichtbarkeit nachhaltig zu verbessern.

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