Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Datenschutzes.
Als unser Kunde geben Sie evtl. personenbezogene Daten an uns weiter, so dass wir nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet sind einen AV-Vertrag mit Ihnen zu schließen.
Informationen zum AV Vertrag von Wender Media
Um Ihnen und uns die Einhaltung der neuen DSGVO Regularien so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir Ihnen hier einen Vorlage für unseren AV-Vertrag entworfen.
Dort wird sowohl für den Kunden (Auftraggeber) als auch für den Dienstleister (Auftragnehmer – in dem Fall Wender Media) geregelt, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist und ebenso werden Befugnisse und Weisungen niedergeschrieben. Außerdem werden die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt.
Im Folgenden beachten Sie bitte die einzelnen Schritte, um den Prozess so schnell und einfach wie auch möglich zu gestalten.