Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Das Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. In Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung - hinzu kommen viele weitere Personen mit temporaeren oder situativen Einschränkungen.
Definition Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen digitale Angebote ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis nutzen können. Dies umfasst visuelle, auditive, motorische und kognitive Einschränkungen.
Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, die unter die Regelungen fallen. Im Bereich Websites sind das insbesondere:
Betroffene digitale Dienstleistungen
- E-Commerce: Online-Shops und Marktplätze
- Bankdienstleistungen: Online-Banking, Zahlungsdienste
- Telekommunikation: Telefonie, Messenger, E-Mail
- Medien: Streaming-Dienste, E-Books
- Verkehr: Buchungsportale, Fahrpläne
- Öffentliche Stellen: Behörden-Websites (bereits seit 2020)
Ausnahmen für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind von der Verpflichtung ausgenommen - allerdings nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten. Zudem gilt die Ausnahme nicht, wenn das Unternehmen Teil einer größeren Gruppe ist.
Vorsicht bei der Ausnahme
Auch wenn Ihr Unternehmen unter die Ausnahme fällt, empfehlen wir dringend, Barrierefreiheit umzusetzen. Sie erschließen sich neue Kundengruppen und sind für zukünftige Regelungen vorbereitet.
Wichtige Fristen
Das BFSG trat gestaffelt in Kraft. Der wichtigste Stichtag, der 28. Juni 2025, ist bereits verstrichen:
Hauptstichtag
Alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein
Übergangsfristen enden
Auch Bestandsprodukte müssen vollständig angepasst sein
Was bedeutet das für Ihre Website?
Wenn Ihre Website unter das BFSG fällt, musste sie seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Wer noch nicht konform ist, riskiert Abmahnungen — handeln Sie jetzt.
Technische Anforderungen
Das BFSG verweist auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA referenziert. In der Praxis empfehlen wir bereits die Umsetzung von WCAG 2.2 AA.
Die vier Grundprinzipien der WCAG
1. Wahrnehmbar
Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Sinnen erfasst werden können.
2. Bedienbar
Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein und ausreichend Zeit bieten.
3. Verständlich
Inhalte und Bedienung müssen klar und vorhersehbar sein.
4. Robust
Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln kompatibel sein.
WCAG 2.2 im Detail
Die WCAG 2.2 umfasst über 80 Erfolgskriterien. Hier sind die wichtigsten für Websites:
Häufige Barrieren und Lösungen
- Problem: Bilder ohne Alt-Text
Lösung: Alle informativen Bilder mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen
- Problem: Unzureichende Farbkontraste
Lösung: Mindestens 4.5:1 für Text, 3:1 für große Schrift
- Problem: Fehlende Tastaturbedienbarkeit
Lösung: Fokus-States sichtbar machen, logische Tab-Reihenfolge
- Problem: Videos ohne Untertitel
Lösung: Alle Videos mit Untertiteln und ggf. Audiodeskription
- Problem: Komplexe Formulare ohne Labels
Lösung: Jedes Eingabefeld mit einem sichtbaren Label verknüpfen
Praktische Umsetzung
Die Umsetzung der Barrierefreiheit sollte strukturiert erfolgen. Hier ist ein bewährter Fahrplan:
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Ist-Analyse durchführen
Prüfen Sie Ihre Website mit automatisierten Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse
- Manuelle Prüfung
Testen Sie mit Tastatur und Screenreader (z.B. NVDA, VoiceOver)
- Maßnahmenkatalog erstellen
Priorisieren Sie Barrieren nach Schweregrad und Aufwand
- Technische Anpassungen
Implementieren Sie die Änderungen schrittweise
- Dokumentation
Erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung
- Kontinuierliches Monitoring
Integrieren Sie Barrierefreiheitspruefungen in Ihren Workflow
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Das BFSG sieht bei Verstoessen empfindliche Strafen vor. Zuständig für die Überwachung sind die Marktaufsichtsbehörden der Bundesländer.
Mögliche Sanktionen
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
- Anordnung zur Nachbesserung
- Verkaufsverbot für nicht-konforme Produkte
- Rückruf von Produkten
- Reputationsschaden durch öffentliche Bekanntmachung
Zusätzliche rechtliche Risiken
Neben den direkten Strafen drohen weitere rechtliche Konsequenzen: Wettbewerber können Abmahnungen aussprechen, und betroffene Nutzer können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Kosten und ROI
Die Kosten für die Umstellung auf Barrierefreiheit variieren stark je nach Umfang und Ausgangszustand der Website. Hier sind realistische Einschätzungen:
Typische Kostenrahmen
| Website-Typ | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Kleine Website (5-10 Seiten) | 1.500 - 4.000 Euro |
| Mittlere Website (20-50 Seiten) | 5.000 - 15.000 Euro |
| Großer Online-Shop | 15.000 - 50.000+ Euro |
Return on Investment
Barrierefreiheit ist keine reine Kostenstelle - sie bietet messbare Vorteile:
- Erweiterung der Zielgruppe um einen erheblichen Anteil der Bevölkerung*
- Bessere SEO durch saubere Strukturen und Alt-Texte
- Höheres Vertrauen durch professionelles Auftreten
- Verbesserte Mobile-Nutzung durch größere Klickflächen
- Vermeidung von Strafen und Rechtskosten
Fazit & nächste Schritte
Das BFSG ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern eine Chance, Ihre Website für alle Nutzer zu optimieren. Mit der richtigen Planung und professioneller Unterstützung ist die Umstellung machbar.
Ihre nächsten Schritte
- 1 Prüfen Sie, ob Ihre Website unter das BFSG fällt
- 2 Führen Sie einen ersten Barrierefreiheits-Check durch
- 3 Holen Sie ein Angebot für die Umsetzung ein
- 4 Der Stichtag 28.06.2025 ist verstrichen — handeln Sie jetzt, um Abmahnungen zu vermeiden
Bei Wender Media unterstützen wir Sie bei der BFSG-konformen Gestaltung Ihrer Website. Von der Analyse bis zur Zertifizierung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
* Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland etwa 10 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung. Der tatsächliche Anteil an Personen mit temporaeren oder situativen Einschränkungen kann höher liegen.
Aktualisiert 18.04.2026: Zeitform korrigiert — BFSG ist seit 28.06.2025 in Kraft; Hinweis auf Abmahnrisiko für nicht-konforme Websites ergänzt.