BFSG

BFSG 2026: Anforderungen, Fristen & Strafen

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihre Website bedeutet. Fristen, Strafen und konkrete Schritte zur Konformität.

15. Januar 2026
15 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 18. April 2026
BFSGBarrierefreiheitWCAGAccessibility
Veröffentlicht: Aktualisiert:
Aktualisiert 18. Apr. 2026
Inhaltsverzeichnis

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Das Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. In Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung - hinzu kommen viele weitere Personen mit temporaeren oder situativen Einschränkungen.

Definition Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen digitale Angebote ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis nutzen können. Dies umfasst visuelle, auditive, motorische und kognitive Einschränkungen.

Wen betrifft das Gesetz?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, die unter die Regelungen fallen. Im Bereich Websites sind das insbesondere:

Betroffene digitale Dienstleistungen

  • E-Commerce: Online-Shops und Marktplätze
  • Bankdienstleistungen: Online-Banking, Zahlungsdienste
  • Telekommunikation: Telefonie, Messenger, E-Mail
  • Medien: Streaming-Dienste, E-Books
  • Verkehr: Buchungsportale, Fahrpläne
  • Öffentliche Stellen: Behörden-Websites (bereits seit 2020)

Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind von der Verpflichtung ausgenommen - allerdings nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten. Zudem gilt die Ausnahme nicht, wenn das Unternehmen Teil einer größeren Gruppe ist.

Vorsicht bei der Ausnahme

Auch wenn Ihr Unternehmen unter die Ausnahme fällt, empfehlen wir dringend, Barrierefreiheit umzusetzen. Sie erschließen sich neue Kundengruppen und sind für zukünftige Regelungen vorbereitet.

Wichtige Fristen

Das BFSG trat gestaffelt in Kraft. Der wichtigste Stichtag, der 28. Juni 2025, ist bereits verstrichen:

28.06.2025

Hauptstichtag

Alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein

28.06.2030

Übergangsfristen enden

Auch Bestandsprodukte müssen vollständig angepasst sein

Was bedeutet das für Ihre Website?

Wenn Ihre Website unter das BFSG fällt, musste sie seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Wer noch nicht konform ist, riskiert Abmahnungen — handeln Sie jetzt.

Technische Anforderungen

Das BFSG verweist auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA referenziert. In der Praxis empfehlen wir bereits die Umsetzung von WCAG 2.2 AA.

Die vier Grundprinzipien der WCAG

1. Wahrnehmbar

Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Sinnen erfasst werden können.

2. Bedienbar

Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein und ausreichend Zeit bieten.

3. Verständlich

Inhalte und Bedienung müssen klar und vorhersehbar sein.

4. Robust

Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln kompatibel sein.

WCAG 2.2 im Detail

Die WCAG 2.2 umfasst über 80 Erfolgskriterien. Hier sind die wichtigsten für Websites:

Häufige Barrieren und Lösungen

  • Problem: Bilder ohne Alt-Text

    Lösung: Alle informativen Bilder mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen

  • Problem: Unzureichende Farbkontraste

    Lösung: Mindestens 4.5:1 für Text, 3:1 für große Schrift

  • Problem: Fehlende Tastaturbedienbarkeit

    Lösung: Fokus-States sichtbar machen, logische Tab-Reihenfolge

  • Problem: Videos ohne Untertitel

    Lösung: Alle Videos mit Untertiteln und ggf. Audiodeskription

  • Problem: Komplexe Formulare ohne Labels

    Lösung: Jedes Eingabefeld mit einem sichtbaren Label verknüpfen

Praktische Umsetzung

Die Umsetzung der Barrierefreiheit sollte strukturiert erfolgen. Hier ist ein bewährter Fahrplan:

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Ist-Analyse durchführen

    Prüfen Sie Ihre Website mit automatisierten Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse

  2. Manuelle Prüfung

    Testen Sie mit Tastatur und Screenreader (z.B. NVDA, VoiceOver)

  3. Maßnahmenkatalog erstellen

    Priorisieren Sie Barrieren nach Schweregrad und Aufwand

  4. Technische Anpassungen

    Implementieren Sie die Änderungen schrittweise

  5. Dokumentation

    Erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung

  6. Kontinuierliches Monitoring

    Integrieren Sie Barrierefreiheitspruefungen in Ihren Workflow

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Das BFSG sieht bei Verstoessen empfindliche Strafen vor. Zuständig für die Überwachung sind die Marktaufsichtsbehörden der Bundesländer.

Mögliche Sanktionen

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Anordnung zur Nachbesserung
  • Verkaufsverbot für nicht-konforme Produkte
  • Rückruf von Produkten
  • Reputationsschaden durch öffentliche Bekanntmachung

Zusätzliche rechtliche Risiken

Neben den direkten Strafen drohen weitere rechtliche Konsequenzen: Wettbewerber können Abmahnungen aussprechen, und betroffene Nutzer können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Kosten und ROI

Die Kosten für die Umstellung auf Barrierefreiheit variieren stark je nach Umfang und Ausgangszustand der Website. Hier sind realistische Einschätzungen:

Typische Kostenrahmen

Website-Typ Geschätzte Kosten
Kleine Website (5-10 Seiten) 1.500 - 4.000 Euro
Mittlere Website (20-50 Seiten) 5.000 - 15.000 Euro
Großer Online-Shop 15.000 - 50.000+ Euro

Return on Investment

Barrierefreiheit ist keine reine Kostenstelle - sie bietet messbare Vorteile:

  • Erweiterung der Zielgruppe um einen erheblichen Anteil der Bevölkerung*
  • Bessere SEO durch saubere Strukturen und Alt-Texte
  • Höheres Vertrauen durch professionelles Auftreten
  • Verbesserte Mobile-Nutzung durch größere Klickflächen
  • Vermeidung von Strafen und Rechtskosten

Fazit & nächste Schritte

Das BFSG ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern eine Chance, Ihre Website für alle Nutzer zu optimieren. Mit der richtigen Planung und professioneller Unterstützung ist die Umstellung machbar.

Ihre nächsten Schritte

  • 1 Prüfen Sie, ob Ihre Website unter das BFSG fällt
  • 2 Führen Sie einen ersten Barrierefreiheits-Check durch
  • 3 Holen Sie ein Angebot für die Umsetzung ein
  • 4 Der Stichtag 28.06.2025 ist verstrichen — handeln Sie jetzt, um Abmahnungen zu vermeiden

Bei Wender Media unterstützen wir Sie bei der BFSG-konformen Gestaltung Ihrer Website. Von der Analyse bis zur Zertifizierung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

* Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland etwa 10 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung. Der tatsächliche Anteil an Personen mit temporaeren oder situativen Einschränkungen kann höher liegen.

Aktualisiert 18.04.2026: Zeitform korrigiert — BFSG ist seit 28.06.2025 in Kraft; Hinweis auf Abmahnrisiko für nicht-konforme Websites ergänzt.

Arnold Wender – Autorenportrait

SEO-Experte & Gründer

Arnold Wender ist Gründer und Geschäftsinhaber der SEO-Agentur Halle (Saale). Mit über 19 Jahren Erfahrung in der Suchmaschinenoptimierung hilft er Unternehmen, ihre Online-Sichtbarkeit nachhaltig zu verbessern.

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