BFSG & WCAG 2.2

Digitale Barrierefreiheit

Alles zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und WCAG 2.2. Machen Sie Ihre Website für alle Menschen zugänglich - es ist Pflicht und Chance zugleich.

28.06.2025 BFSG-Deadline
7,8 Mio. Betroffene in DE
WCAG 2.2 AA-Standard
100% Unserer Sites konform
WCAG 2.2 AA konform
100% unserer Sites barrierefrei
BFSG-Deadline beachten
Wichtige Termine

BFSG-Timeline: Diese Daten müssen Sie kennen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat klare Fristen. Hier die wichtigsten Termine im Überblick.

23.09.2024

EU-Webrichtlinie für öffentliche Stellen

Alle Websites öffentlicher Einrichtungen müssen bereits seit 2024 barrierefrei sein. Mobile Anwendungen folgten kurz darauf.

28.06.2025

BFSG tritt vollständig in Kraft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet alle B2C-Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. Websites, Apps und elektronische Dokumente müssen WCAG 2.1 AA erfüllen.

Ab 2025

Bußgeld-Risiko bei Verstößen

Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Prüfbehörden werden aktiv.

2030

Verschärfung erwartet

Die EU plant eine Verschärfung der Richtlinien. WCAG 2.2 und erweiterte AAA-Anforderungen werden wahrscheinlich verpflichtend.

WCAG-Grundlagen

Die 4 WCAG-Prinzipien im Detail

WCAG 2.2 basiert auf vier grundlegenden Prinzipien (POUR). Jede barrierefreie Website muss alle vier erfüllen.

Wahrnehmbar

(Perceivable)

Alle Informationen und Benutzeroberflächen-Komponenten müssen so präsentiert werden, dass Nutzer sie wahrnehmen können. Dies umfasst Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste und anpassbare Textgrößen. Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen müssen alle Inhalte erfassen können.

WCAG-Kriterien

  • 1.1 Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
  • 1.2 Untertitel und Audiodeskription für Videos
  • 1.3 Anpassbare Darstellung ohne Informationsverlust
  • 1.4 Unterscheidbarkeit (Kontrast, Textgröße)
Alt-Texte für Bilder Video-Untertitel 4.5:1 Kontrast Skalierbare Schriften

Bedienbar

(Operable)

Alle Funktionen müssen über verschiedene Eingabemethoden nutzbar sein. Tastaturzugänglichkeit ist essentiell, da viele Menschen keine Maus nutzen können. Ausreichend Zeit für Interaktionen, keine Inhalte die Anfälle auslösen können, und klare Navigation sind Pflicht.

WCAG-Kriterien

  • 2.1 Alle Funktionen per Tastatur bedienbar
  • 2.2 Ausreichend Zeit für Nutzerinteraktionen
  • 2.3 Keine Inhalte die Anfälle auslösen
  • 2.4 Navigierbar (Fokus, Überschriften, Links)
Tab-Navigation Skip-Links Fokus-Indikatoren Keine Auto-Play Videos

Verständlich

(Understandable)

Informationen und Benutzeroberflächen müssen verständlich sein. Dazu gehören lesbare Texte, vorhersehbares Verhalten der Website, und Hilfestellung bei Eingabefehlern. Die Sprache muss klar sein, Abkürzungen erklärt werden, und Formulare müssen hilfreich bei Fehlern sein.

WCAG-Kriterien

  • 3.1 Lesbarkeit (Sprache, Abkürzungen)
  • 3.2 Vorhersehbarkeit der Navigation
  • 3.3 Eingabehilfe (Fehlervermeidung, -korrektur)
Einfache Sprache Konsistente Navigation Formular-Validierung Fehlermeldungen

Robust

(Robust)

Inhalte müssen robust genug sein, um von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden zu können. Korrekter HTML-Code, ARIA-Labels und semantische Struktur sind essentiell für Screenreader und andere Hilfsmittel.

WCAG-Kriterien

  • 4.1 Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Technologien
  • 4.1.1 Syntaxfehler-freier Code
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert für UI-Komponenten
Valides HTML ARIA-Labels Semantische Tags Screenreader-Tests
Wissensbereich

Barrierefreiheit verstehen und umsetzen

Vom Grundlagenwissen über technische Anforderungen bis zur praktischen Umsetzung.

Häufige Fragen zu BFSG & Barrierefreiheit

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Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG vollständig in Kraft. Lassen Sie Ihre Website jetzt prüfen und vermeiden Sie Bußgelder.

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