Rechtliches & Info
Alles zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und WCAG 2.2. Machen Sie Ihre Website für alle Menschen zugänglich - es ist Pflicht und Chance zugleich.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat klare Fristen. Hier die wichtigsten Termine im Überblick.
Alle Websites öffentlicher Einrichtungen müssen bereits seit 2024 barrierefrei sein. Mobile Anwendungen folgten kurz darauf.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet alle B2C-Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. Websites, Apps und elektronische Dokumente müssen WCAG 2.1 AA erfüllen.
Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Prüfbehörden werden aktiv.
Die EU plant eine Verschärfung der Richtlinien. WCAG 2.2 und erweiterte AAA-Anforderungen werden wahrscheinlich verpflichtend.
WCAG 2.2 basiert auf vier grundlegenden Prinzipien (POUR). Jede barrierefreie Website muss alle vier erfüllen — wir setzen sie im Rahmen unseres BFSG-Compliance-Checks für Sie um.
Alle Informationen und Benutzeroberflächen-Komponenten müssen so präsentiert werden, dass Nutzer sie wahrnehmen können. Dies umfasst Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste und anpassbare Textgrößen. Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen müssen alle Inhalte erfassen können.
WCAG-Kriterien
Alle Funktionen müssen über verschiedene Eingabemethoden nutzbar sein. Tastaturzugänglichkeit ist essentiell, da viele Menschen keine Maus nutzen können. Ausreichend Zeit für Interaktionen, keine Inhalte die Anfälle auslösen können, und klare Navigation sind Pflicht.
WCAG-Kriterien
Informationen und Benutzeroberflächen müssen verständlich sein. Dazu gehören lesbare Texte, vorhersehbares Verhalten der Website, und Hilfestellung bei Eingabefehlern. Die Sprache muss klar sein, Abkürzungen erklärt werden, und Formulare müssen hilfreich bei Fehlern sein.
WCAG-Kriterien
Inhalte müssen robust genug sein, um von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden zu können. Korrekter HTML-Code, ARIA-Labels und semantische Struktur sind essentiell für Screenreader und andere Hilfsmittel.
WCAG-Kriterien
Vom Grundlagenwissen über technische Anforderungen bis zur praktischen Umsetzung — als verlässlicher Partner für Unternehmen in Halle und Sachsen-Anhalt begleiten wir Sie persönlich, von der barrierefreien Webentwicklung bis zur SEO- und Accessibility-Roadmap.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, zur digitalen Barrierefreiheit. Betroffen sind praktisch alle B2C-Websites, Online-Shops, Apps und elektronische Dokumente.
WCAG 2.2 definiert 87 Erfolgskriterien auf drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA). Für das BFSG ist mindestens Stufe AA erforderlich. Wir erklären jedes Kriterium verständlich und zeigen praktische Umsetzungsbeispiele.
Unser BFSG Compliance Check prüft Ihre Website auf die wichtigsten Barrierefreiheits-Kriterien. Sie erhalten einen detaillierten Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen und Priorisierung nach Dringlichkeit.
Von der Planung über die Entwicklung bis zum Testing - wir zeigen Ihnen den kompletten Workflow zur barrierefreien Website. Mit Checklisten, Code-Beispielen und Tool-Empfehlungen.
Alles was Sie über das BFSG wissen müssen.
Artikel lesenDie wichtigsten Punkte auf einen Blick.
Artikel lesenWCAG-Kriterien technisch umsetzen.
Artikel lesenFormulare für alle zugänglich gestalten.
Artikel lesenARIA-Attribute korrekt einsetzen.
Artikel lesenDie besten Tools für Accessibility-Tests.
Artikel lesenDas BFSG betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) anbieten. Dazu gehören Online-Shops, Unternehmenswebsites mit Kontaktformularen, Buchungssysteme, Apps und elektronische Dokumente. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) - wobei auch diese bei Neuaufträgen freiwillig barrierefrei sein sollten.
Ab dem 28. Juni 2025 können bei Verstößen gegen das BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände. Wichtiger noch: Sie schließen potenzielle Kunden aus - in Deutschland leben 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen, und viele weitere profitieren von barrierefreien Websites (ältere Menschen, temporär Eingeschränkte).
Die Kosten variieren stark je nach aktuellem Zustand Ihrer Website. Eine Analyse und Beratung beginnt bei ca. 500-1.000 Euro. Die Umsetzung kann bei kleineren Websites 2.000-5.000 Euro kosten, bei komplexen Portalen oder Shops auch deutlich mehr. Wichtig: Je früher Sie beginnen, desto kostengünstiger. Bei Neuentwicklungen ist Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen.
Das BFSG verlangt mindestens WCAG 2.1 Level AA. Das sind 50 Erfolgskriterien. Level A (30 Kriterien) sind die absoluten Grundlagen, Level AA (20 zusätzliche Kriterien) die empfohlene Stufe für die meisten Websites. Level AAA (28 weitere Kriterien) ist optional, aber für bestimmte Branchen (Gesundheit, öffentliche Einrichtungen) empfehlenswert.
Automatische Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse können ca. 30-40% der WCAG-Kriterien prüfen. Dazu gehören Kontraste, fehlende Alt-Texte, Formular-Labels und einige strukturelle Probleme. Für eine vollständige Prüfung braucht es jedoch manuelle Tests: Tastaturnavigation, Screenreader-Tests, kognitive Verständlichkeit. Wir kombinieren beides in unserem BFSG Compliance Check.
Screenreader lesen Websites für blinde und sehbehinderte Nutzer vor. Für die Kompatibilität sind entscheidend: semantisches HTML mit korrekter Verwendung von header, nav, main, article und footer, eine durchgängige Überschriften-Hierarchie (H1 → H2 → H3 ohne Sprünge), beschreibende Alt-Texte für alle Bilder (nicht „Bild1.jpg“), ARIA-Labels für interaktive Elemente ohne sichtbaren Text, Formulare mit per for-Attribut verknüpften Labels und zugänglichen Fehlermeldungen sowie Skip-Links zum Hauptinhalt. Testen lässt sich das mit echten Screenreadern wie NVDA (kostenlos) oder VoiceOver auf Mac und iOS. Unser Ansatz: Barrierefreiheit von Anfang an einplanen, nicht nachträglich flicken.
Tastaturnavigation ist essentiell für motorisch eingeschränkte Nutzer, die keine Maus bedienen können, für Power-User und für Screenreader-Nutzer. Zur Umsetzung gehören: eine logische Tab-Reihenfolge von oben nach unten und links nach rechts, ein sichtbarer Fokus-Indikator um das fokussierte Element (niemals outline: none), Skip-Links direkt zum Hauptinhalt, mit Pfeiltasten bedienbare Dropdown-Menüs, modale Dialoge mit gefangenem Fokus und Schließen per Escape sowie keine Tastatur-Fallen, die Nutzer nicht wieder verlassen können. Test: Lässt sich die komplette Website nur mit Tab, Enter, Pfeiltasten und Escape bedienen?
Kurze Antwort: Nein. Accessibility-Overlays wie AccessiBe, UserWay oder AudioEye versprechen Barrierefreiheit per JavaScript-Widget, liefern sie aber nicht: Overlays können strukturelle HTML-Probleme nicht lösen, stören häufig die Navigation mit Screenreadern, bergen rechtliche Risiken (Unternehmen wurden trotz Overlay-Nutzung verklagt), verlangsamen die Website durch zusätzliches JavaScript und erzeugen ein falsches Sicherheitsgefühl. Die richtige Lösung ist, Barrierefreiheit von Grund auf in Design und Entwicklung einzuplanen – semantisches HTML, korrekte ARIA-Labels und ausreichende Kontraste kann kein Widget nachträglich reparieren. Wir empfehlen keine Overlay-Widgets und bauen Websites von Anfang an barrierefrei.
Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG vollständig in Kraft. Lassen Sie Ihre Website jetzt prüfen und vermeiden Sie Bußgelder.
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